Sie kennen das:

Als Vermieter kündigen Sie, weil Ihre Tochter einen Studienplatz in der Stadt bekommen hat, in der Sie eine Wohnung vermietet haben; als Mieter flattert Ihnen plötzlich eine Kündigung ins Haus, weil die Großmutter des Vermieters in Ihre Wohnung ziehen soll. Sehr häufig werden derartige Kündigungen nicht akzeptiert und es geht zu Gericht. Der Ausgang eines solchen Prozesses ist ungewiss.


Unbekannt ist allerdings, dass ein Verfahren wegen Eigenbedarfs für beide Seiten sehr teuer werden kann:

Ihre Tochter studiert gar nicht und braucht deshalb auch keine neue Wohnung. Dann müssen Sie dem Mieter die alte Wohnung wieder zur Verfügung stellen, die Umzugskosten bezahlen und die möglicherweise erhöhten Kosten, falls der Mieter für die Übergangszeit nur eine teurere Wohnung finden konnte.

Wenn Sie trotz berechtigter Eigenbedarfskündigung nicht ausgezogen sind, müssen Sie die erhöhten Kosten für die Miete der Großmutter und die Umzugskosten zahlen, Darüber hinaus und das ist neu, kann der Vermieter für den Streitzeitraum die Miete ohne Staffelung und Fristen auf die Miethöhe erhöhen, die für vergleichbare Wohnungen verlangt wird. Der BGH hat z. B. in einem Fall entschieden, dass die zu Recht gekündigten Mieter neben ihrer Miete 7.300 € nachzahlen mussten!

Sie sollten daher bevor die Kündigung theoretisch wirksam geworden wäre, über den Ausgang des Streites Klarheit haben, sei es durch Vergleich oder durch ein Urteil.

Auf jeden Fall sollten Sie sich an uns wenden. Wir helfen Ihnen weiter!