Handels- und GesellschaftsrechtSeien Sie Arbeitgeber oder Arbeitnehmer,

ein Streit vor dem Arbeitsgericht ist für niemanden angenehm. Ob Sie Ihren Mitarbeiter mit den Fingern in der Kasse erwischen oder ob Ihr Arbeitgeber Ihnen das zugesagte Urlaubsgeld nicht bezahlt, in den meisten Fällen enden solche Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht. Vieles, was vor dem Arbeitsgericht passiert, ist anders als in anderen Gerichtsverfahren.

Wussten Sie z.B., dass in Arbeitsgerichtsverfahren jede Seite ihren eigenen Anwalt bezahlt? Aber Sie wussten sicher nicht, dass dies nur für die erste Instanz gilt und in der zweiten Instanz der Verlierer beide Anwälte bezahlen muss!

Wussten Sie, dass der Arbeitgeber Ihnen als Arbeitnehmer ab dem Kündigungszeitpunkt kein Gehalt mehr zahlen muss? Sollten Sie dann in der zweiten Instanz Ihre Kündigungsschutzklage gewinnen, muss Ihr Arbeitgeber zwar das Gehalt nachzahlen, Sie müssen sich aber selbst darum kümmern, wie Sie die Zeit bis dahin finanziell überstehen können.

Wussten Sie, dass Sie innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Klage vor dem Arbeitsgericht einreichen müssen? Wenn Sie diese Frist nicht eingehalten haben, haben Sie Ihren Kündigungsschutzprozess schon verloren, bevor er richtig begonnen hat.

Im Arbeitsrecht empfehlen wir, wegen der Verpflichtung in der ersten Instanz die eigenen Anwaltskosten selbst zu bezahlen, unbedingt den Abschluss einer entsprechenden Rechtsschutzversicherung.

Generell sollten Sie sich in allen arbeitsrechtlichen Schwierigkeiten an uns wenden.