ArbeitsrechtDas Arbeitsrecht als Rechtsgebiet

Das Arbeitsrecht umfasst die Verbindungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

Es regelt ebenfalls die Beziehungen zwischen Vertretungen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber sowie deren Organisationen, wie Gewerkschaften oder dem Arbeitgeberverband. Grundsätzlich findet eine Unterscheidung zwischen dem Individualarbeitsrecht und dem Kollektivarbeitsrecht statt. Das Individualarbeitsrecht regelt die Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Im Kollektivarbeitsrecht wird das Verhältnis zwischen Betriebsräten und Gewerkschaften einerseits und Arbeitgeberverbänden sowie Arbeitgebern andererseits geregelt.

Die Arbeit wurde schon im Altertum geregelt. Im römischen Recht gab es den Dienstvertrag und im Mittelalter existierten bereits Dienstverhältnisse zwischen verschiedenen Personen. Erst in der zweiten Hälfte des achtzehnten Jahrhunderts wurden immer größere Teile der Bevölkerung zu abhängigen Arbeitern. Die Folge waren Abhängigkeitsverhältnisse zwischen Fabrikbesitzern und Werktätigen sowie soziale Missstände als Folge der Industrialisierung. Seit 1833 gab es in England Fabrikgesetze, die die Arbeitszeit für Kinder beschränkte.

Grundlegendes Element des Arbeitsrechts bildet der Arbeitsvertrag. Ein Arbeitsvertrag wird durch eine Vielzahl von Gesetzen und Vorschriften geregelt. Er steuert Einsatzort des Arbeitnehmers, dessen Arbeitszeiten, Kündigungsfristen beziehungsweise Kündigungsschutz, das zu zahlende Entgelt sowie Urlaub. Arbeitsverträge sind häufig an Tarifverträge angelehnt oder entsprechen bestehenden Tarifverträgen. Tarifverträge wurden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerverbänden ausgehandelt. Sie sind für alle Arbeiter und Angestellte gültig und enthalten Rechte und Pflichten für beide Seiten. Der Arbeitnehmer hat die Verpflichtung, die Arbeitskraft zu vereinbarten Zeiten zu leisten. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, einen sicheren Arbeitsplatz zu gewährleisten und den vereinbaren Lohn zu zahlen.

Kommt es zu Ausfällen, die nicht durch Urlaub oder Krankheit verursacht wurden, kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer abmahnen und ggf. später kündigen. Ebenso können andere Störungen, wie Arbeitsverweigerung beziehungsweise ungenügende Leistungen, zu Konflikten zwischen den Parteien führen.

Das Arbeitsrecht ist zwingendes Recht. Abweichende Vereinbarungen sind nur möglich, wenn sie den Arbeitnehmer günstiger stellen. Die arbeitsrechtlichen Regelungen sind nach dem Rangprinzip gegliedert:

  • Gesetze,
  • Tarifverträge,
  • Betriebsvereinbarungen,
  • Arbeitsverträge und
  • Direktionsrecht.

Aufgrund der großen Zahl unterschiedlicher Gesetzestexte, die das Arbeitsrecht festschreiben, gelang es bisher nicht, ein umfassendes Arbeitsgesetzbuch zu schaffen, in dem das gesamte Arbeitsrecht geregelt wird. Neben dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) existieren zahlreiche Einzelgesetze und Erlasse, wie beispielsweise das Mutterschutzgesetz oder das Kündigungsschutzgesetz.

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