Ingenieurs- und SchifffahrtsrechtIngenieurrecht und Schifffahrtsrecht in Hamburg

Das Ingenieurrecht und Schifffahrtsrecht

Zur Hansestadt Hamburg gehört der Hafen, wie die Gesetze in den Schönfelder. Zum Hafen gehört die Schifffahrt, genau so wie das Ingenieurwesen. So ist für uns als Hamburger Kanzlei unabdingbar mit dem Ingenieurrecht und Schifffahrtsrecht zwei insgesamt eher unbekannte Rechtsgebiete in unserem Portfolio zu haben. Mit Rechtsanwalt Dr. Joachim Granzow, LL.M. bedient ein altgedienter Partner unserer Kanzlei diese spannenden und speziellen Rechtsgebiete.

Dieses Angebot richtet sich vorrangig an Bootseigner, Reedereien und Ingenieurbüros in und um Hamburg.

Beim Schifffahrtsrecht handelt es sich salopp gesagt um das Verkehrsrecht des Meers und doch umfasst es noch viele weitere Facetten. So müssen auf deutschen Schiffen wichtige Gegenstände vom BSH (Bundesamt für Seefahrt und Hydrographie) geeicht werden.

Das Schifffahrtsrecht betrifft also jeden Bootseigner unmittelbar. So kommt es, das nicht nur Reedereien einen Schifffahrtsanwalt bei Kollisionen brauchen, sondern oft auch Sportbootseigner Rechtshilfe eines solchen in Anspruch nehmen müssen. Insbesondere die Sonderregelungen für Elbe, Weser und Ems fordern Sportbooteignern oft das äußerste ab. Kommt es zum Konflikt mit der Wasserschutzpolizei, kommt es oft genug zur gerichtlichen Auseinandersetzung. Da die Regelungen wie auch die KVR (Kollisionsverhütungsregeln) im öffentlichen Raum Rechtswirkung entfalten handelt es sich hierbei um ein Spezialgebiet des öffentlichen Rechts.

Es gibt nur wenige ausgewiesene Spezialisten im Ingenieurrecht und Schifffahrtsrecht und sind stolz mit Rechtsanwalt Granzow einen der Besten zu haben.

Das Ingenieurrecht hingegen ist weniger räumlich beschränkt und doch durch die Hafeninfrastruktur, sowie dem Charakter der Hanse- und Industriestadt Hamburg besonders in der Hauptstadt des Nordens beheimatet. Gerade für Schiffs- Haus- und Industrieanlagenbau findet dieses spezielle Rechtsgebiet Anwendung. Ob Mängel am Bau oder sonstige vertragliche Probleme Hierbei handelt es sich um ein Spezialrecht des Zivilrechts, welches nicht von vielen Anwälten in Deutschland beherrscht wird. Die Haftungsgrenzen für Architekten sind sehr weit, hier sollte also nicht auf die nächstbeste Rechtsberatung, sondern auf den Experten zurückgegriffen werden.

Mit unserem Partner Dr. Joachim Granzow, LL.M. steht Ihnen hier ein kompetenter Anwalt mit fast 30 Jahren Praxiserfahrung im Ingenieurrecht und Schifffahrtsrecht zur Verfügung. Mit seiner Fachkenntnis sind Sie immer gut und an der richtigen Stelle beraten. Gerade für den sehr internationalen Bereich des Ingenieurrecht und Schifffahrtsrechts sind Sie bei Rechtsanwalt Granzow, der einen Master of Law an der Georgetown University erworben hat, sehr gut aufgehoben.

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