Auf dem Grundstück Ihres Nachbarn steht ein Baum,

dessen Zweige im Herbst Blätter auf Ihr Grundstück abwerfen. Muss der Nachbar bei Ihnen Laub fegen, können Sie verlangen, dass die Zweige, die in Ihr Grundstück ragen entfernt werden oder muss der Nachbar sogar den Baum fällen?

Wie immer bei Juristen: Das kommt darauf an!

Zunächst einmal müssen Sie beeinträchtigt sein. Bei ein paar Blättern ist das sicher nicht der Fall, bei einem einzelnen Zweig vermutlich auch nicht, bei allem was darüber hinausgeht schon eher. Wenn z.B. wegen des Laubes das Regenwasser nicht mehr abfließen kann oder sich die Dachrinnen mit Laub zusetzen, ist dies ein Zeichen dafür, dass Sie beeinträchtigt sind und verlangen können, dass Ihr Nachbar etwas unternimmt. Interessant für Sie ist, dass die Kosten des Baumschnittes und der Laubbeseitigung Ihr Nachbar zahlen muss. Sie müssen ihn allerdings vorher dazu aufgefordert haben.

Sie müssen aber nicht nur beeinträchtigt sein, ein etwaiger Baumschnitt muss auch gesetzlich zulässig sein. Dies ist unter anderem in Baumschutzverordnungen geregelt, die innerhalb der Bundesländer verschieden sind.

In letzter Zeit schließen sich die Gerichte aber vermehrt den Argumenten der Eigentümer der Bäume an und weisen Klagen der Nachbarn ab.

Ob Sie eine Chance haben, den Nachbarn verurteilen zu lassen, dass er seinen Sie störenden Baum beschneidet o. ä., sollten Sie von uns überprüfen lassen.