Erinnerungen

Siehe auch:

Selbstständiger Bestandteil der Terminverwaltung zum Hinweis des Sachbearbeiters auf fällige Termine und Fristabläufe.

Es können auch Erinnerungstermine in ferner Zukunft eingegeben werden, um z.B. nach mehreren Jahren einen neuen Vollstreckungsversuch oder einen Antrag nach § 50 RVG vorzumerken. Je nach Wichtigkeit und Restlaufzeit erfolgen Erinnerungen dann jährlich, monatlich, wöchentlich und schließlich im normalen 7/3/1-Turnus (Details).

Funktionsweise

Sofern das Cockpit läuft und die Erinnerungsfunktion in den Optionen nicht deaktiviert ist ("Terminserinnerungen unterdrücken"), wird laufend geprüft, ob eine Erinnerung wie folgt fällig ist:

Gegebenenfalls erfolgt ein Popup-Fenster mit folgenden Möglichkeiten:

Button Abbrechen: diese und etwaige weitere Erinnerungen werden für 30 Minuten zurückgestellt.

"... öffnen": zusätzlich zur erfolgten Auswahl wird nach Anzeige der letzten fälligen Erinnerung eine weitere Instanz des Cockpits mit der betreffenden Akte angezeigt. Ist für den Termin ein Link notiert, wird stattdessen dieser geöffnet. Wenn für den Termin weder eine Akte noch ein Link notiert ist, kann auf diesem Wege der Termin geöffnet werden.

Irrtümliche Antworten können in der Terminverwaltung wieder berichtigt werden. Ebenso kann dort der Zeitpunkt der nächsten Erinnerung direkt eingestellt werden.

Hilfsfunktionen:


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