EDV-Recht
EDV-Recht
Durch die immer stärkere Nutzung des Internets und Computer und auch durch den Mobilfunk hat das EDV-Recht in den letzten Jahren sehr stark an Bedeutung zugenommen. Eine genaue Abgrenzung im EDV-Recht gibt es jedoch bis heute nicht, so dass es Überschneidungen mit anderen Rechtsgebieten kommen kann. Dennoch gibt es bereits seit dem Jahr 2006 die Bezeichnung des Fachanwaltes für Informationstechnologierecht. Die Themenbereiche innerhalb des IT-Rechtes sind sehr vielfältig, wie auch das EDV-Recht. Hierzu gehören unter anderem das Vertragsrecht und Allgemeine Geschäftsbedingungen, der elektronische Geschäftsverkehr, Providerverträge und die dazugehörenden Nutzungsbedingungen, das Kennzeichenrecht und natürlich auch Themen wie der Datenschutz und die Sicherheit der IT, die Kommunikation, die öffentliche Vergabe von IT-Leistungen und die Software und die Hardware.
Durch die Ausrichtung einer Rechtsanwaltskanzlei auf die Bereiche Medienrecht und Internetrecht, kann die Anwaltskanzlei eine umfassende Rechtsberatung und eine kompetente anwaltliche Vertretung bieten. Zu den Klienten solcher Anwaltskanzleien gehören sowohl Unternehmen als auch private Personen.
Um die Bezeichnung Fachanwalt für Informationstechnologierecht zu erhalten, muss der Fachanwalt besondere theoretische Kenntnisse nachweisen. Beziehen müssen diese sich insbesondere auf das Vertragsrecht der Informationstechnologie, auf die AGB́s und den elektronischen Geschäftsverkehr, auf das Online-Business wie auch auf das Mobile Business und auf weitere Bereiche. Nachweisen müssen diese aber auch mindestens 50 entsprechende Fälle und mindestens 10 dieser müssen ein Gerichtsverfahren, Verwaltungsverfahren, Schlichtungsverfahren oder Schiedsverfahren beinhalten.
Das EDV-Recht ist ein sich sehr schnell wandelnder Bereich, so dass hierbei zumeist ein schnelles und auch ein sehr unkompliziertes Handeln erforderlich ist. Rasche Problemlösungen sind vielfach erforderlich wie bei Abmahnungen wegen behaupteter Urheberrechtsverletzungen, Abmahnungen wegen des Wettbewerbsrechts von Konkurrenzunternehmen oder auch, wenn man mit seiner eigenen Internetpräsenz schnell und vor allem rechtssicher online gehen möchte.
Bei der IT-Nutzung entstehen zahlreiche Pflichten, unabhängig von der jeweiligen Branche. Zu den allgemeinen Pflichten gehören das Namensrecht und Markenrecht wie auch das Wettbewerbsrecht. Hierzu gehören aber ebenso bei Internetangeboten Angaben nach dem Telemediengesetz sowie weitere Normen und ebenso ist das Bundesdatenschutzgesetz zu beachten. Zudem ist bei den meisten Internetangeboten auch eine Datenschutzerklärung unabdingbar.
Ein besonders wichtiger Aspekt ist natürlich auch die Technische Sicherheit. Angriffe durch Hacker bei vielen verschiedenen Onlineanbietern sind seit ein paar Jahren keine Seltenheit mehr. Auch Erpressungsversuche oder Drohungen sind schon vorgekommen. Besonders bei Onlinebanken oder beim Online-Banking spielt die Datenschutzsicherheit eine besonders große Rolle.
Carlos Claussen & Partner mbB Rechtsanwälte
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