Handels- und GesellschaftsrechtDas Handelsrecht und Gesellschaftsrecht

Das Handelsrecht und Gesellschaftsrecht gehört zum Privatrecht.

Der Bereich Handelsrecht umfasst ein Sonderrecht für Kaufleute. Für diese gilt das Handelsgesetzbuch (HGB) vor den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Der Bereich des Gesellschaftsrechtes versteht sich ebenfalls als Teil des Privatrechtes und regelt Beziehungen zwischen Personen, die sich zu einer Gesellschaft zusammengetan haben. Das Handelsrecht und Gesellschaftsrecht ist historisch aus den Stadtrechten der Reichsstädte oder Hansestädte entstanden. Es wurde vom italienischen und dem französischen Handelsrecht geprägt. Das Handelsgesetzbuch von 1897 trat am 01.01.1900 parallel zum Bürgerlichen Gesetzbuch in Kraft. Es gliedert sich in fünf Bücher. Hinzu kommen verschiedene Nebengesetze, wie beispielsweise das Wechsel- oder Scheckgesetz, Warenzeichengesetz sowie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Daneben existiert im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht eine Vielzahl internationaler Vereinbarungen. Zu beachten ist, dass die Vorschriften des BGB für Kaufleute nur subsidiär gelten. Die Regelungen im HGB gehen als Spezialgesetz vor. Das HGB umfasst die folgenden Bücher:

  • Buch I umfasst den Begriff des Kaufmanns, Handelsstand, Register- und Firmenrecht, Prokura und Handelsvollmacht.
  • Buch II regelt die Rechtsformen der OHG, KG und der stillen Gesellschaft.
  • Buch III behandelt die Bereiche Buchführung, Bilanzrecht und Ergänzungen für Kapitalgesellschaften.
  • Buch IV beinhaltet allgemeine Vorschriften für Handelsgeschäfte sowie Sonderregelungen der Vertragstypen.
  • Buch V beschäftigt sich mit dem Seehandel.

Das Gesellschaftsrecht wird durch das gemeinsame Recht der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) ergänzt. Hier werden Regelungen bezüglich der Gründung, der inneren Struktur, der Gesellschaftsform sowie der Beendigung von Personenvereinigungen getroffen. Die rechtliche Beziehung der Gesellschafter untereinander und zu dritten Personen sowie deren Haftung gehört ebenfalls zum Gesellschaftsrecht. Dabei existiert eine Vielzahl von Gesellschaftsformen.

Zu den Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind, gehören die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Partnerschaftsgesellschaft (PartG), die stille Gesellschaft, sowie Partenreederei (PartReed) und Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen (EWIV).

Nichtkapitalistische Körperschaften sind der eingetragene Verein (e. V.) sowie rechtsfähige Stiftungen.

Zu den Kapitalgesellschaften, die gleichzeitig juristische Personen sind, gehören die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), die eingetragene Genossenschaft (eG), die Societas Europaea (SE), die Societas Cooperativa Europaea (SCE), die Unternehmergesellschaft (UG) und die Real-Estate-Investment-Trust-Aktiengesellschaft (REIT-AG).

Bedingt durch immer weitere internationale Verflechtungen ist das Handelsrecht und Gesellschaftsrecht zunehmend international ausgerichtet.

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