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Das IT-Recht

Neue Zeiten bieten neue Anforderungen, so ist es im Geschäft und so ist es auch im Recht. Als moderne hanseatische Kanzlei, obliegt es uns die neuesten Trends zu erfassen und uns auf diese einzustellen. So kommt es, dass wir als eine der ersten Kanzleien im Hamburger Umland den Bereich IT-Recht anbieten konnten.

Das IT-Recht gibt es bereits seit Anfang der 90er Jahre, doch konkretisiert wurde es erst 2006 als der Fachanwalt für IT-Recht geschaffen wurde. Schon heute gibt es kaum einen Bereich der nicht mit IT in Kontakt kommt. So kann jederzeit für jedermann ein rechtliches Problem im IT-Bereich aufkommen.

Mediale Bekanntheit hat vor Allem die Urheberrechtsproblematik bei sogenannten „file-sharing“-Datenbanken erregt. Ein großer Teil der Deutschen, vor allem der jüngeren Bevölkerung (den sogenannten Digital Natives) haben schon einmal Daten, wie Filme oder Musik, aus dem Internet heruntergeladen.

Viele Anwälte nutzen diesen Umstand um mittels Abmahnungen Geld von den Betroffenen zu erpressen, doch oft genug zu Unrecht. Hier gilt es sich dieser Anwaltswillkür nicht zu fügen und Widerspruch einzulegen. Keinesfalls sollte eine solche Abmahnung ohne Zuziehung eines Anwalt einfach so gezahlt werden.

Doch auch die andere Seite gehört verteidigt. Sollten Sie als Unternehmer von Ihnen urheberrechtlich geschütztes Material illegal zum Download im Internet bereitgestellt finden, wenden Sie sich unmittelbar an einen Fachanwalt. Gerade im Internetrecht herrschen enge Fristen die nicht verpasst werden sollten.

Doch das Internet-Recht umfasst nicht nur schnödes Urheberrecht, auch geht es um die Unantastbarkeit der Daten im Internet. Die Eingriffsrechte des Staates durch die Polizei auf persönliche Daten aus Computer und Internet zur Strafverfolgung und -vereitelung.

Zudem werden nicht nur zivilrechtliche Ausgleichansprüche erklagt, es kann auch zu einer strafprozessualen Auseinandersetzung im IT-Recht kommen. Interessant hier insbesondere: Die Verpflichtung der Provider zur Datenherausgabe. Hiervon kann die Beweislage ganzer Strafprozesse abhängen. Insofern ist das Internet-Recht übergreifend in allen drei großen Rechtsgebieten, dem Öffentlichen Recht, dem Zivilrecht und Strafrecht gleichsam von großer Bedeutung.

Für das IT-Recht zuständig ist vor allem unser Gründungs- und Namenspartner Carlos Claussen. Mit Ihm werden Sie von einem Experten in diesem Feld beraten, der als Rechtsanwalt mehr als 30 Jahre Erfahrung hat und auch im IT-Recht schon seit Jahren erfolgreich Mandanten vertritt.

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