Vertrags- und ZivilprozessrechtVertragsrecht und Zivilprozessrecht

Die Bereiche im Vertragsrecht und Zivilprozessrecht

gestalten sich ausgesprochen vielschichtig. Tagtäglich werden Sie als Unternehmer oder in ihrer Eigenschaft als Privatperson mit unzähligen rechtlich relevanten Situationen konfrontiert, ohne dass es Ihnen unbedingt sofort bewusst wird. Schon allein der Kauf einer Zeitung am Kiosk oder der allmorgendliche Gang zur Arbeitsstätte, kann unvorhergesehene Umstände hervorrufen, die einer rechtlichen Beratung oder einer Vertretung durch fachmännisch geschulte und erfahrene Rechtsanwälte im Vertragsrecht und Zivilprozessrecht bedürfen. Jeder Vertragsabschluss muss den gesetzlichen Bestimmungen in Form und Inhalt entsprechen. Darunter Mietverträge, Arbeitsverträge, Bauverträge, Versicherungsverträge, Lieferverträge, Kaufverträge, Leasing- oder Kreditverträge; um nur einige zu nennen. Die damit verbundenen Zuständigkeiten richten sich an die örtlichen Amtsgerichte. Als Geschäftsmann, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Verbraucher oder Privatperson sollten Sie grundsätzlich noch vor Abschluss von Verträgen einen sachkundigen Rat einholen, bevor Sie Ihre Unterschrift leisten und es zu einer rechtlich verbindlichen Vereinbarung kommt. In der Zukunft betrachtet erspart Ihnen eine rechtliche Beratung im Vertragsrecht und Zivilprozessrecht unvorhergesehene (betriebliche) Kosten und Ärgernisse im privaten und geschäftlichen Bereich. Selbstverständlich können Sie uns in allen Belangen des Arbeits-, Miet-, Versicherungs-, Erb- und Baurecht vertrauen und unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Das Vertragsrecht und Zivilprozessrecht umfasst nicht nur eine vor gerichtliche bzw. allumfassende rechtliche Beratung, sondern auch ein Mandat bei Prozessen vor dem Amtsgericht, um Sie zu begleiten oder in Ihrer Abwesenheit zu vertreten.
In geschäftlichen Bereichen unterstützen wir Sie insbesondere bereits zur Firmengründung bis hin zu den dauernden Abläufen im betrieblichen Alltag. Dies umfasst alle steuerrechtliche, kaufmännische, arbeits- , lager- und produktionstechnische sowie Mitarbeiter führende Bereiche Ihres Unternehmens. Auch für Sie als Bauherr ist unsere Kanzlei im Vertragsrecht und Zivilprozessrecht prädestiniert Ihnen mit fungierten Rat beizustehen. Darlehns- und Grundschuldverträge sowie Vereinbarungen bzw. Verträge mit Architekten, Baustofflieferanten und Handwerksbetrieben, bedürfen einer versierten und fundierten Rechtsgrundlage, um für einen reibungslosen Bau von öffentlichen Gebäuden oder Privathäusern zu gewährleisten. Zudem gilt es für Sie als Bauherr die gesetzlich festgelegten Vorschriften und Verordnungen einzuhalten. Umfassende weitere Unterstützung im Bereich Vertragsrecht und Zivilprozessrecht, bekommen Sie als Privatperson bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, in strittigen Mietverhältnissen, bei privaten Schuldnerfragen und im Erbrecht. So etwa in strafrechtlichen Zivilprozessen wegen einer Ordnungswidrigkeit im Verkehrsrecht oder das Begehren einer Räumungsklage im Mietrecht. Bei Klagen zur Erhebung von Schadenersatzansprüchen von Schäden an gegenständlichen Dingen oder an Körper, Geist und Seele nehmen Sie ebenso gern Kontakt mit uns auf.

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Carlos Claussen & Partner mbB Rechtsanwälte

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