Falls Ihnen einer dieser unerfreulichen Bußgeldbescheide
im Zusammenhang mit einer Autofahrt zugeschickt wird, sollten Sie als Erstes überprüfen, ob Sie rechtsschutzversichert sind.
Wenn ja, alles prima, geben Sie den Fall einem Anwalt, der etwas von Verkehrsrecht versteht.
Wenn nein, wird die Sache schon etwas schwieriger, da Sie neben der Buße, die sich aus dem Bußgeldbescheid ergibt, unter Umständen auch noch Ihren Anwalt bezahlen müssen. Am besten kontaktieren Sie auch hier einen Anwalt und lassen sich vorab die möglicherweise entstehenden Anwalts- und Verfahrenskosten aufgeben. Dann hängt es an Ihrer finanziellen Risikobereitschaft, ob Sie gegen den Bußgeldbescheid vorgehen wollen.
Ein Anwalt kann Sie sowohl bei der Formulierung des Einspruchs als auch in einem gerichtlichen Bußgeldverfahren vertreten. Außerdem ist es nur mit einem Anwalt möglich, die Ermittlungsakten einzusehen und so zu überprüfen, wie Ihre Chancen stehen. Ein Anwalt wird Ihnen auch sagen können, bei welchen der von der Polizei eingesetzten Messgeräte die Chancen am größten sind, dass ein Gericht die damit gemessene Geschwindigkeit bzw. den ermittelten Abstand zum Vordermann infrage stellt.
Sie sollten allerdings, schon bevor Sie etwas gemacht haben, was zu einem Bußgeldbescheid führen könnte, sehr ernsthaft den Abschluss eines Rechtsschutzversicherungsvertrages erwägen. Dann können Sie bei Ihnen vorgeworfenen Verkehrsverstößen ohne weitere Kosten einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl beauftragen.
Im Zweifel melden Sie sich bei uns. Wir helfen Ihnen dann weiter.