Der Busen zu klein, die Augen zu eng, die Ohren zu tief, das sind unter anderem alles Gründe weswegen Menschen sich operieren lassen. Schätzungsweise 400.000-mal begeben sich in Deutschland Menschen aus rein optischen Gründen unter das Messer. Frauen sechsmal so häufig wie Männer, wobei bei Männern die Zahl in letzter Zeit deutlich zunimmt.

 

Hierbei kommt es leider häufig zu Problemen.

 

Es beginnt bereits damit, dass nicht nur die dafür speziell ausgebildeten Fachärzte für plastische und ästhetische Chirurgie derartige Operationen durchführen, sondern auch nicht speziell ausgebildete Ärzte, Zahnärzte und sogar Heilpraktiker. Gerade bei den nicht speziell ausgebildeten Operateuren kommt es häufig während und nach der Operation zu Komplikationen. Dies führt dazu, dass insbesondere sehr viele Nachoperationen erforderlich sind, wenn die erste Operation nicht erfolgreich war.

 

Was erfolgreich ist, ist hängt von dem Wunsch des Patienten ab. Die Erwartungen an die Operation ist meistens sehr hoch und führt dazu, dass dem Operierten ein perfektes Bild von sich vorschwebt, während der Operateur lediglich im Rahmen der medizinischen Möglichkeiten tätig werden kann.

 

Hinzu kommt, dass die Parteien lediglich ein sogenannter Dienstvertrag verbindet, das bedeutet, dass der Operateur lediglich ordentlich arbeiten muss, aber keinen bestimmten Erfolg schuldet. Es gibt zwar Bestrebungen, den Operateur zu einem bestimmten Erfolg zu verpflichten (Werkvertrag), dies hat sich bisher in der Rechtsprechung allerdings nicht durchgesetzt, sodass zurzeit lediglich bestimmte ärztliche Standards einzuhalten sind (Dienstvertrag).

 

Ganz entscheidend für die Operation ist vor allen Dingen, dass der Patient vollständig aufgeklärt wird. Dazu gehört insbesondere, dass dem Patienten Behandlungsalternativen und Risiken des Eingriffs mitgeteilt werden.

 

Besonders problematisch ist, dass häufig der zu operierende „Fehler“ objektiv nicht vorhanden ist, sondern der Patient wegen einer Störung seines Körperbildes meint, unbedingt operiert werden zu müssen. Es wird davon ausgegangen, dass 20 % aller Operationen wegen eines stark beeinträchtigten Selbstwertgefühls und Minderwertigkeitserlebens durchgeführt werden, obwohl hierzu keinerlei medizinische Erfordernis vorliegt. Auch dies hat ein sorgfältig arbeitender Operateur zu beachten.

 

Sollten Sie beabsichtigen, sich einer sogenannten Schönheitsoperation zu unterziehen, sollten Sie sich vorher mit uns in Verbindung setzen, damit wir sie hinsichtlich der erforderlichen Aufklärung beraten können. Sollten Sie mit dem Ergebnis der Schönheitsoperationen nicht zufrieden sein, wenden Sie sich an uns, wir können Ihnen dann raten, welche juristischen Möglichkeiten Sie haben.