Unsere Mandantin

hat in einem großen Parkhaus mit ihrer EC-Karte ihre Parkhausrechnung bezahlt. Als sie mit dem Fahrstuhl in das richtige Parkdeck fuhr, fielen ihr drei Mitfahrer auf, die sie in dem Fahrstuhl bedrängten. Als sie in ihr Auto einstieg, stellte sie fest, dass ihr Portemonnaie inclusive EC-Karte gestohlen worden war. Sie ließ so schnell wie möglich ihre Kreditkarte sperren, was einige Zeit dauerte, da sie telefonisch in einer Warteschleife aufgehalten wurde. Sofort im Anschluss meldete sie den Verlust bei der Polizei. Dennoch gelang es den Dieben, zwischen Diebstahl der EC-Karte und deren Sperrung 2.500 Euro von ihrem Konto abzuheben. Wie sich herausstellte, war die Abbuchung mit der EC-Karte und der richtigen PIN erfolgt. Die Bank, die die EC-Karte herausgegeben hatte, weigert sich zunächst, den Schaden zu ersetzen. Sie behauptete, unsere Mandantin habe die PIN in ihrem Portemonnaie aufbewahrt, andernfalls hätte die Abbuchung ja nicht stattfinden können.

Falls dem tatsächlich so gewesen sein sollte, hätte sich die Bank zu Recht gegen die Erstattung wehren können. Im vorliegenden Fall konnten wir allerdings beweisen, dass die Diebe die PIN ausgespäht hatten, als die Geschädigte die Parkhausrechnung am Automaten bezahlte. Mit dieser Identifikationsnummer und der Original EC-Karte haben die Diebe dann das Geld vom Konto unserer Mandantin abgehoben. Daraufhin musste die Bank den Schaden ersetzen.

Sollten Sie Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Verlust ihrer EC-Karte haben, wenden Sie sich an uns.